Beratungsvereinbarung

Allgemeine Geschäftsbedinungen und Beratungsvereinbarung


§ 1 SortierGespräche – Beratung
Die Klientin/ Der Klient nimmt im SortierRaum eine Beratung in Anspruch. Die Klientin/ Der Klient ist darüber aufgeklärt, dass diese Beratung keine Untersuchung durch einen Arzt ersetzt und dass sie/ er bei auftretenden Beschwerden mit Krankheitswert selbständig einen Arzt aufsucht. Während einer Psychotherapie muss die Beratung vorher mit dem behandelnden Arzt abgeklärt werden.

§ 2 Vereinbarte SortierGespräche, Privatleistung, Dauer der Beratung
Die Klientin/der Klient hat heute ein EinzelGespräch im Wert von _____________________ gebucht (Dauer 60 Minuten) ein 4er SortierPaket im Wert von ____________________ gebucht (Begleitung für 4 - 6 Wochen) ein 8er SortierPaket im Wert von ____________________ gebucht (Begleitung für 8 – 10 Wochen) _____________________________________________________________________________________ gebucht.

Die Beratung ist eine Privatleistung. Die Klientin/ Der Klient erhält eine Rechnung und überweist den Gesamtbetrag innerhalb von 10 Tagen bzw. vor dem 1. SortierGespräch auf das unten stehende Konto. Bereits vereinbarte SortierPakete können nach der Rechnungstellung erweitert, aber nicht mehr reduziert werden. Falls das Thema oder der Prozess vor Ablauf der vereinbarten Begleitung beendet sein sollte oder sich die Klientin/der Klient entscheidet, die Beratung zu beenden, wird kein Restbetrag erstattet.

§ 3 Ausfallhonorar Fest vereinbarte Behandlungstermine, die nicht in Anspruch genommen werden, werden mit einem Ausfallhonorar von 55 Euro in Rechnung gestellt. Diese Zahlungspflicht tritt nicht ein, wenn der Termin fristgerecht mindestens 24 Std. vorher abgesagt wurde.

§ 4 Datenschutz/ Email
Die Beraterin erfasst Name, Anschrift, Telefonnummer und Emailadresse der Klientin/ des Klienten ausschließlich zur Kontaktaufnahme und Rechnungsstellung. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Emails mit Informationen zu Veranstaltungen können jederzeit wieder abbestellt werden.

§ 5 Verschwiegenheitspflicht
Was im SortierRaum besprochen wird, bleibt im SortierRaum. Die Beraterin unterliegt der Verschwiegenheitspflicht gegenüber Dritten während und nach Beendigung der Beratung.

Ich biete meinen Raum, meine Zeit und meine Fähigkeiten.
Das Honorar ist der Energieausgleich dafür.